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Informationen zur Wiederholungsprüfung für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber

Dieses Angebot ist genau richtig für Personen, die bereits das DRSA Silber besitzen und dieses durch eine erneute Abnahme erneuern bzw. seine Gültigkeit verlängern möchten. Die DLRG empfiehlt, das Abzeichen alle 2-4 Jahre aufzufrischen. Für bestimmte Bereiche sind alle 2 Jahre vorgeschrieben.

 

Für eine Wiederholungsprüfung des DRSA Silber gelten folgende Bedingungen:

  • Der Erwerb oder die letzte Wiederholung darf für den weiteren Einsatz als aktive/r RettungsschwimmerIn der DLRG vor maximal 2 Jahren stattgefunden haben. Bei sonstigen Teilnehmern vor maximal 5 Jahren.
  • Es wird erwartet, dass die Teilnehmer zur Prüfung den Lernstoff selbstständig aufgearbeitet haben.
  • Bei der "Auffrischung" handelt sich um eine komplette Prüfung (Theorie und Praxis) nach den Vorgaben der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen". Alle Infos zu den geforderten Leistungen sind HIER zu finden.
  • Teilnahme ist nur für angemeldete Teilnehmer möglich.
  • Kosten/Prüfungsgebühr: für DLRG-Mitglieder der OG Porta Westfalica kostenfrei. Sonstige Teilnehmer: 60 €, darin enthalten sind Teilnahme- und Prüfungsbeitrag, Begleitbroschüre und ggf. die Eintritte in ein Bad .Weitere Kosten können durch die Erste-Hilfe-Ausbildung entstehen, welche für das Abzeichen Silber notwendig ist.

Folgendes wird für das Ablegung einer Prüfung zur Auffrischung des DRSA-Silber vorausgesetzt:

  • Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) Silber (der Rettungsschwimmausweis muss bei der Anmeldung vorgezeigt werden).
  • Gute körperliche und schwimmerische Fitness: Aufgrund des kurzen Zeitrahmens besteht im Kurs keine Möglichkeit, Schwimmstile und Kondition zu trainieren. Lediglich die rettungsspezifischen Schwimmtechniken werden geübt.
    Wenn Sie größeren Traininsbedarf haben, dann empfehlen wir Ihnen einen regulären Rettungsschwimmkurs über mehrere Wochen anstelle dieses Auffrischungskurses.
  • Gesundheitliche Eignung für den Kurs. Dazu gehört u.a. auch die Fähigkeit, auf 4 Meter Tiefe abzutauchen. Vor den Tauchgängen erfolgt eine gründliche Sicherheitsunterweisung. Bitte tauchen Sie nicht, sofern diese Unterweisung noch nicht erfolgt und von Ihnen noch nicht verstanden worden ist. Falls Sie an Verletzungen der Gehörorgane leiden, oder aus anderen Gründen nicht sicher sind, ob Sie tauchen dürfen, konsultieren Sie bitte frühzeitig einen Arzt.
  • Ablegen der Prüfungen ohne Hilfsmittel wie z.B. Schwimmbrille (laut Prüfungsordnung nicht gestattet).
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs oder höhere Qualifikation, max. 2 Jahre alt (kann auch nachgereicht werden innerhalb 3 Monaten nach Prüfungsbeginn).
     
  • Weitere Links/Infos:
    - Merkblatt M3-002-15 (Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)
    - Merkblatt M3-001-15 (Einsatz von Schwimmbrillen)
    - Prüfungsfragenquiz für das Selbstlernen

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